Aus gegebenem Anlass möchten wir auf folgendes hinweisen:
Tierquälerei ist in Deutschland strafbar.
Als Tierquälerei wird dabei die in § 17 Tierschutzgesetz beschriebene Straftat bezeichnet. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernüftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier entweder aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Sollten Sie Zeuge einer solchen Tat sein, bringen Sie dies bitte zur Anzeige.